Telefon: 02365 509515
Mit Schnupfen in die Schule? Junge mit Schutzhelm hält Roller in der Hand.
iStockphoto/romrodinka
Symbolbild

Der Herbst ist da und mit ihm die Erkältungszeit. Viele Eltern sind unsicher, ob sie ihr Kind – angesichts von Corona – mit Schnupfen in die Schule oder Kita schicken dürfen. Ein Überblick über die geltenden Regeln und Empfehlungen.

Im Rachen kratzt es, die Nase läuft. Um diese Jahreszeit ist das nicht ungewöhnlich. Vor allem nicht bei Kindern, denn Experten wissen: Im ersten Kita-Winter machen Kinder zehn bis fünfzehn Infekte durch, im zweiten sind es immer noch fünf bis zehn. Das ist vielleicht anstrengend, aber normalerweise für Eltern kein Grund zur Sorge. Doch seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist vieles anders. Viele Mütter und Väter sind verunsichert: Darf ich mein Kind mit leichten Erkältungssymptomen in die Schule oder Kita schicken – oder muss es daheimbleiben?

Corona-Symptome bei Kindern

Die Entscheidung ist nicht leicht. So viel vorneweg. Denn grundsätzlich lässt sich eine SARS-CoV-2-Infektion nur schwer von einer banalen Atemwegsinfektion unterscheiden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) leiden Kinder, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, unter ähnlichen Symptomen wie Erwachsene. Dazu gehören:

– Fieber

– Husten

– Störung des Geschmacks- und Geruchssinns

– Halsschmerzen

– allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit

Durchfall und Hautausschlag

Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch, dass bei Kindern häufig auch andere, unspezifische Symptome auftreten. So beobachteten britische Wissenschaftler bei erkrankten Kindern verstärkt Symptome wie Durchfall, Appetitlosigkeit oder Erbrechen. Hautausschlag und Kopfschmerzen gehörten ebenfalls zu den Beschwerden, die bei den Kindern im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion auftraten.

Rund die Hälfte der Kinder hatte in der Untersuchung der Queen’s University Belfast übrigens gar keine Krankheitssymptome. Auch das RKI weist darauf hin, dass die Mehrzahl der Kinder nach bisherigen Studien einen eher asymptomatischen oder milden Krankheitsverlauf zeige.

Corona-Verdacht?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind sich mit dem Coronavirus infiziert hat, gehen Sie nicht sofort zum Kinderarzt, sondern rufen Sie vorher dort an. Oder Sie wählen die bundesweit gültige Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes – 116 117.

Schnupfen allein ist kein Ausschlussgrund

Kein Wunder, dass nicht nur Eltern, sondern auch Lehrer und Erzieher verunsichert sind. Viele reagieren deshalb mitunter selbst ganz schön „verschnupft“, wenn Kinder mit Rotznase in den Unterricht oder die Betreuung kommen. Einige Einrichtungen schicken betroffene Kinder rigoros nach Hause. Andere verlangen von den Eltern ein Attest. Was wiederum die Kinderärzte auf den Plan ruft, die vor übervollen Wartezimmern wegen banaler Infekte warnen – besonders jetzt, wenn die Erkältungszeit beginnt.

Mit Schnupfen in die Schule: die Regel

Um für mehr Klarheit zu sorgen, haben die Kultus-, Gesundheits- und Sozialministerien der einzelnen Bundesländer inzwischen alle reagiert und Handlungsempfehlungen herausgegeben.

Die sind jedoch nicht einheitlich! Während in Berlin anhaltender Husten als Ausschlusskriterium gilt, ist in Hessen und Hamburg von trockenem Husten die Rede, sofern er nicht durch eine chronische Krankheit verursacht wird. Und während in der Hauptstadt die gleichen Regeln für Kitas und Schulen gelten, differenzieren andere Länder hier. So müssen Eltern in Sachsen-Anhalt zum Beispiel einmalig eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie ihr Kind nur ohne typische COVID-19-Symptome in die Kita schicken. Hier weitere ausgewählte Beispiele:

Hier haben sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten beim sogenannten „Schnupfengipfel“ auf die Formulierung der Empfehlungen geeinigt. Diese besagen unter anderem: Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Schule oder Betreuung – wie vor der Corona-Pandemie auch.

Ein Besuchsverbot gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome akut auftritt, also Fieber ab 38° Celsius (korrekt gemessen!), trockener Husten oder ein gestörter Gesuchs- oder Geschmackssinn (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens). Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlusskriterium.

Mehr Informationen zu den baden-württembergischen Regeln für den Schul- und Kitabesuch.
Die bayerischen Behörden haben die wichtigsten Informationen in einem FAQ zusammengefasst. Darin steht, dass Kinder und Jugendliche bei akuten grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockenem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen sowie Erbrechen und Durchfall die Schule nicht besuchen dürfen.

Ob ein COVID-19-Test nötig ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Er bespricht mit den Eltern auch das weitere Vorgehen. Wann und unter welchen Bedingungen ein Schulbesuch wieder möglich ist, hängt davon ab, wie hoch die Infektionszahlen vor Ort sind (sogenannter Drei-Stufen-Plan). Ob Kinder mit leichten Krankheitssymptomen in die Schule gehen können, hängt ebenfalls von den Infektionszahlen vor Ort ab. Auch das Alter der Schüler ist entscheidend.

Mehr Informationen zu den bayerischen Corona-Regeln für den Schulbesuch.
Auch in Nordrhein-Westfalen haben die Behörden eine Elterninfo veröffentlicht, aus der hervorgeht, was Eltern bei einer Erkrankung ihres Kindes beachten sollten. Das Schaubild ist in mehreren Sprachen verfügbar und besagt unter anderem, dass Kinder mit Schnupfen zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden sollten. Erst wenn sie dann keine weiteren Symptome zeigen, steht dem Schulbesuch nichts mehr im Wege. 

Außerdem weisen die Verantwortlichen darauf hin, dass sich Eltern bei Krankheitssymptomen ihres Kindes umgehend bei der Schule melden sollen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schulen informieren in dem Fall dann auch noch mal über die aktuell geltenden Regelungen.

Mehr Informationen zu den nordrhein-westfälischen Corona-Regeln für den Schulbesuch.
Hier haben die zuständigen Behörden eine Art „Erkältungsfahrplan“ veröffentlicht. Aus dem Schaubild geht unter anderem hervor, dass verschnupfte Kinder ohne weitere Krankheitszeichen in die Schule oder Kita gehen dürfen. Gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern sind ebenfalls keine Ausschlussgründe. Zudem weisen die Verantwortlichen darauf hin, dass auch Kinder, bei denen Symptome aufgrund einer nichtinfektiösen Grunderkrankung (Asthma zum Beispiel) auftreten, weiter die Einrichtung besuchen können.

Mehr Informationen zu den sächsischen Corona-Regeln für den Schul- und Kitabesuch.

Bundesländer im Überblick

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Mit Schnupfen in die Schule: ein Fazit

  • Ein gewöhnlicher Schnupfen oder ein Kratzen im Hals – ohne weitere Krankheitssymptome – ist in den meisten Bundesländern kein Grund, nicht in die Schule oder Kita zu gehen. 
  • Kinder und Jugendliche mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder unklarem Hautausschlag gehören jedoch weder in die Kita noch in die Schule – egal welches Virus die Ursache ist.
  • Wer sich krank fühlt, sollte grundsätzlich zu Hause bleiben und sich auskurieren. Das war auch schon vor Corona so.
  • Schulen und Kitas sind berechtigt, kranke Kinder von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten abholen zu lassen. Diese entscheiden dann über einen Arztbesuch.
  • Einen Corona-Test dürfen nur Ärzte und Gesundheitsbehörden veranlassen. Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas sind nicht berechtigt, einen Test oder die Vorlage eines negativen Testergebnisses einzufordern.

Mehr Kinderkrankentage

Wenn das Kind krank wird, kommen berufstätige Mütter und Väter schnell ins Schleudern. Deshalb stehen ihnen pro Jahr jeweils zehn Kinderkrankentage zu, um die kleinen Patienten zu betreuen. 2020 soll es wegen Corona pro Elternteil fünf Tage mehr geben.

Das hilft Kindern bei Schnupfen und Co.

Die Nase läuft, Ihr Kind ist müde und schlapp. Das können erste Anzeichen für einen beginnenden Infekt sein. Zink zum Lutschen, homöopathische Kombinationsmittel gegen Erkältungen oder pflanzliche Arzneimittel, die gezielt die Infektabwehr steigern, können jetzt helfen, das Schlimmste abzufangen. Lassen Sie sich am besten in Ihrer Apotheke beraten, welche Präparate und welche Kombinationen für welches Alter und für welche Symptome geeignet sind.

Pflanzliche Unterstützung

Auch wenn die Erkältung schon ausgebrochen ist, können Arzneimittel mit pflanzlichen Wirkstoffen das Immunsystem unterstützen, den Krankheitsverlauf verkürzen und die Erkältungssymptome mildern. Bei Schnupfen haben sich neben den Sprays mit abschwellenden Wirkstoffen zudem noch Tropfen oder Sprays mit Koch- oder Meersalz zum Befeuchten der Nasenschleimhaut bewährt.

Bei leichtem Husten sind Säfte mit Efeu, Primel und Thymian für Kinder gut verträglich. Homöopathische Zäpfchen und Globuli können sogar schon bei Babys und Kleinkindern eingesetzt werden. Auch hier beraten wir Sie gerne in Ihrer Apotheke.

Selbst vorbeugen

Ist ihr Kind verschnupft, ist es übrigens oft nur eine Frage der Zeit, bis es auch den Rest der Familie erwischt. Desinfizieren oder waschen Sie Ihre Hände deshalb regelmäßig mit Seife. Versorgen Sie schon prophylaktisch alle Familienmitglieder mit Medikamenten, die die Immunabwehr steigern. Wir beraten Sie in der Apotheke zu Präparaten, die für die ganze Familie geeignet sind.

Und Lüften nicht vergessen! Denn frische Luft sorgt dafür, dass die Atemwege nicht austrocknen und anfällig für Viren werden. Außerdem werden Viren in der Luft nach draußen befördert.

Lutschpastillen & Gurgeln

Desinfizierende Halstabletten und Lutschpastillen mit Isländisch Moos oder Hyaluronsäure befeuchten bei Halskratzen den Rachen und lindern den Schmerz. Gurgeln mit Salbeitee, Salbeiextraktlösung oder desinfizierenden Wirkstoffen wie Dequaliniumchlorid kann bei Schulkindern ebenfalls helfen. Dafür braucht man allerdings ein bisschen Übung. Am besten, die Eltern machen es vor.

Max Krieger,

Ihr Apotheker

Aktions-Angebote

63% gespart

IBUFLAM

akut 400 mg Filmtabletten 1)

Leichte bis mäßig starke Schmerzen, Fieber.

PZN 4100218

statt 6,78 2)

20 ST

2,49€

Jetzt bestellen
30% gespart

GELOMYRTOL

forte magensaftresistente Weichkapseln 1)

Bei Sinusitis und Bronchitis mit Husten, Schnupfen, Druckkopfschmerz.

PZN 1479157

statt 14,30 2)

20 ST

9,99€

Jetzt bestellen
33% gespart

RHINOMER

1 soft Lösung

Sterile und isotone Nasenspülung zur Reinigung und Befeuchtung der Nasenschleimhaut.

PZN 7593026

statt 13,40 3)

115 ML (78,17€ pro 1l)

8,99€

Jetzt bestellen
32% gespart

BRONCHIPRET

Tropfen 1)

Zur Besserung der Beschwerden bei akuten entzündlichen Bronchialerkrankungen und akuten Entzündungen der Atemwege mit der Begleiterscheinung „Husten mit zähflüssigem Schleim“.

PZN 11535804

statt 13,21 2)

50 ML (179,80€ pro 1l)

8,99€

Jetzt bestellen
40% gespart

NASENSPRAY

AL 0,1% 1)

Zum Abschwellen der Nasenschleimhaut bei akutem Schnupfen und zur Erleichterung des Sekretabflusses bei Entzündung der Nasennebenhöhlen. Für Erwachsene und Schulkinder.

PZN 3929274

statt 4,97 2)

10 ML (299,00€ pro 1l)

2,99€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) eigener ehemaliger Verkaufspreis in unserer Vor-Ort-Apotheke.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Stern Apotheke am Kaufland

Kontakt

Tel.: 02365 509515

Fax: 02365 699554


E-Mail: service@stern-apotheke-marl.de

Internet: https://www.stern-apotheke-marl.de/

Stern Apotheke am Kaufland

Marler Stern 57

45768 Marl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 bis 19:00 Uhr


Samstag
09:00 bis 18:00 Uhr


10%

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diese Abbildung auf Ihrem Smartphone vorzeigen und 10 % Rabatt auf einen Artikel bei einen Einkauf ab 10,- € oder 15 % Rabatt auf einen Artikel bei einen Einkauf ab 20,- € bekommen. Gilt nicht für das verschreibungspflichtige Sortiment.

Aktionsartikel, Doppelrabattierungen und Rezeptzuzahlungen sind leider ausgenommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) eigener ehemaliger Verkaufspreis in unserer Vor-Ort-Apotheke.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de